lISTENhunde
Die Hundeschule Schnüffelspass, Susanne Zwahlen Frey verfügt über die Bewilligung zur Ausbildung von Listenhunden und ist Prüfungsexperte gestützt auf §§ 16 und 17 Hundeverordnung (HuV). Die Bewilligungsnummer lautet: AB0112
Sämtliche Halteberechtigung-Prüfungstermine, sowie Brevetprüfungen werden auf der KVAK-Seite publiziert. Auf Wunsch begleite ich Sie und Ihren Hund als Experte an die Prüfung.
Das neue Hundegesetz, welches im Aargau in Kraft ist, regelt das Halten, die Ausbildung und die Prüfung von Hunden mit erhöhtem Gefährdungspotenzial. Als solche gelten:
Für Hundehaltende der oben aufgeführten Rassen ist der Praxisteil der NHB-Brevet-Prüfung obligatorisch, siehe unter NHB Übungen.
Halten Sie einen oben aufgeführten Hund, oder möchten Sie sich einen solchen zulegen, müssen Sie einige Kriterien erfüllen und mit Ihrem Hund eine Halterberechtigung erlangen.
Voraussetzungen
Ablauf
Hundehalterinnen und Hundehalter füllen das Formular Halteberechtigung für neuen Listenhund aus.
Hundehalter/innen, die bereits einen Listenhund besitzen und aus einem anderen Kanton zuziehen, melden sich bitte beim Veterinärdienst für weitere Informationen.
Senden Sie das ausgefüllte Formular mit allen notwendigen Beilagen per E-Mail an hunderegistrierung@ag.ch oder per Post an den Veterinärdienst.
Sollten weitere Angaben benötigt werden, werden Sie von den Mitarbeitenden des Veterinärdienstes kontaktiert. Ausserdem erhalten Sie eine Rechnung über die Gebühr von 150 Franken. Alle Dokumente müssen eingereicht und die Gebühr bezahlt sein, bevor die Halteberechtigung geprüft werden kann. Solange die Prüfung läuft, DARF DER HUND NICHT ANGESCHAFFT WERDEN!
Sie erhalten eine E-Mail mit der Registrierungsbestätigung, die für Haltende mit bestehenden Hunden als provisorische Halteberechtigung gilt. Auf der Bestätigung ist auch ersichtlich, welche Dokumente per Post nachgereicht werden müssen.
Benötigte Unterlagen
Die Ausbildungs-Prüfungsfristen sind in § 16 der Hundeverordnung (PDF) geregelt.
Ausbildungs- und Prüfungsreglement
Anhang 1 der Hundeverordnung (PDF)
Bei Fragen bitte eine E-Mail an: info@schnueffelspass.ch
Sämtliche Halteberechtigung-Prüfungstermine, sowie Brevetprüfungen werden auf der KVAK-Seite publiziert. Auf Wunsch begleite ich Sie und Ihren Hund als Experte an die Prüfung.
Das neue Hundegesetz, welches im Aargau in Kraft ist, regelt das Halten, die Ausbildung und die Prüfung von Hunden mit erhöhtem Gefährdungspotenzial. Als solche gelten:
- American Staffordshire Terrier
- Bull Terrier und American Bull Terrier
- Staffordshire Bull Terrier
- Pit Bull Terrier und American Pit Bull Terrier
- Rottweiler
Für Hundehaltende der oben aufgeführten Rassen ist der Praxisteil der NHB-Brevet-Prüfung obligatorisch, siehe unter NHB Übungen.
Halten Sie einen oben aufgeführten Hund, oder möchten Sie sich einen solchen zulegen, müssen Sie einige Kriterien erfüllen und mit Ihrem Hund eine Halterberechtigung erlangen.
Voraussetzungen
- Mindestens 18 Jahre alt
- Nicht wegen Delikten verurteilt, die einen verantwortungsbewussten Umgang mit dem Hund als fragwürdig erscheinen lassen, oder deswegen in laufender Strafuntersuchung
- Nachweis einer ausreichenden Haftpflichtversicherung (Decksumme mindestens eine Million Schweizer Franken)
- Nachweis über genügend kynologische Fachkenntnisse
- Persönliche und finanzielle Verhältnisse bieten Gewähr für eine artgerechte und verantwortungsvolle Hundehaltung
Ablauf
Hundehalterinnen und Hundehalter füllen das Formular Halteberechtigung für neuen Listenhund aus.
Hundehalter/innen, die bereits einen Listenhund besitzen und aus einem anderen Kanton zuziehen, melden sich bitte beim Veterinärdienst für weitere Informationen.
Senden Sie das ausgefüllte Formular mit allen notwendigen Beilagen per E-Mail an hunderegistrierung@ag.ch oder per Post an den Veterinärdienst.
Sollten weitere Angaben benötigt werden, werden Sie von den Mitarbeitenden des Veterinärdienstes kontaktiert. Ausserdem erhalten Sie eine Rechnung über die Gebühr von 150 Franken. Alle Dokumente müssen eingereicht und die Gebühr bezahlt sein, bevor die Halteberechtigung geprüft werden kann. Solange die Prüfung läuft, DARF DER HUND NICHT ANGESCHAFFT WERDEN!
Sie erhalten eine E-Mail mit der Registrierungsbestätigung, die für Haltende mit bestehenden Hunden als provisorische Halteberechtigung gilt. Auf der Bestätigung ist auch ersichtlich, welche Dokumente per Post nachgereicht werden müssen.
Benötigte Unterlagen
- Kopie ID oder Pass (bei ausländischen Staatsangehörigen Kopie Aufenthaltsbewilligung
- Kopie Sachkundenachweis-Theorie-Kurs oder Nachweis kynologischer Kenntnisse
- aktueller Strafregisterauszug
- aktuelle Betreibungsauskunft
- Bestätigung des Vermieters, dass die Haltung eines Listenhundes im Mietobjekt erlaubt ist
- Bestätigung einer Ausbildungsperson gemäss § 17 HuV über die Eignung als Halter eines Listenhundes (Vorgespräch)
- Herkunftsnachweis (Bestätigung des Züchters oder Tierheims, dass gegenseitiges Interesse an der Vermittlung eines Listenhundes besteht)
- weitere Dokumente nach Bedarf
Die Ausbildungs-Prüfungsfristen sind in § 16 der Hundeverordnung (PDF) geregelt.
Ausbildungs- und Prüfungsreglement
Anhang 1 der Hundeverordnung (PDF)
Bei Fragen bitte eine E-Mail an: info@schnueffelspass.ch